Deutsch Chinesische Juristenvereinigung
18.11.2010
10. Deutsch-Chinesisches Rechtsstaatsymposium
Vergangenen Montag wurde Prof. Dr. Katrin Blasek, Professorin für Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Chinesisches Recht an der SRH Hochschule Heidelberg, eine besondere Ehre zuteil: Sie agierte als Expertin beim Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog (15. bis 17. November 2010) mit dem Schwerpunkt „Das Recht der unlauteren Handlungen im Wettbewerb“ in Berlin, einer Veranstaltung, zu der die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geladen hatte.
Als Expertin für chinesisches Recht sowie deutsches und chinesisches Wirtschafts-, insbesondere Marken- und Wettbewerbsrecht wirkte Blasek dort in einer deutsch-chinesisch besetzten Arbeitsgruppe zur Reform des chinesischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit.
Die Professorin war unter anderem bereits als Rechtsanwältin in Peking sowie als Rechtsexpertin für verschiedene Rechtsberatungsprojekte in China tätig. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften und der chinesischen Sprache in Potsdam und Peking hat sie zum chinesischen Markenrecht promoviert und zu verschiedenen Themen des chinesischen Rechts publiziert. Seit 2009 ist sie nun Professorin an der SRH Hochschule Heidelberg. Im Masterstudiengang „Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht“ lehrt sie unter anderem das chinesische Recht, insbesondere das chinesische Wirtschaftsrecht.
Hintergrundinformationen
Im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtstaatsdialogs werden Symposien mit kleinem, hochrangig besetztem Expertenkreis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft von deutscher und chinesischer Seite veranstaltet.
Der Rechtsstaatsdialog geht auf eine Initiative des Ex-Bundeskanzlers Gerhard Schröder und seinem damaligen, chinesischen Amtskollegen zurück. Seither treffen sich in regelmäßigen Abständen hochrangige deutsche und chinesische Experten zum Rechtsdialog. Der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog fand dieses Jahr bereits zum zehnten Mal in Folge statt.
Nähere Informationen zum Rechtsstaatsdialog erhalten Sie hier.
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Syllabus. NOTE: Where it is feasible, a syllabus (headnote) will be released, as is being done in connection with this case, at the time the opinion is issued.
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